Das Datenschutzaudit – erforderlich oder nur eine Belastung?
Datenschutz ist heute unabdingbar für alle Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen. Verstöße gegen Datenschutzvorgaben werden empfindlich bestraft, zum einen durch die Aufsichtsbehörden und zum anderen durch die Öffentlichkeit sowie Kunden bzw. Patienten. Häufig wirkt der Imageschaden deutlich schwerer als Bußgelder und Auflagen.
Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen Kontrollmechanismen in ihren Prozessen etablieren und deren Funktionsfähigkeit überwachen. So soll sichergestellt werden, dass die Vorgaben der DSGVO nachhaltig einhalten und Risiken frühzeitig identifiziert und proaktiv begegnet werden.
Die in der DSGVO vorgesehenen Kontrollmechanismen in Form eines „Datenschutz-Managementsystem“, „Datenschutz-Folgeabschätzung“ und des „Verzeichnis der Verarbeitungstätigen“ können nur dann ihre Aufgabe vollumfänglich erfüllen, wenn ihre Vollständigkeit und Wirksamkeit geprüft werden. Ein Datenschutzaudit (§ 9a BDSG) ermöglicht eine Prüfung des vorhandenen Datenschutzniveaus durch unabhängige Dritte. Hierbei werden ggf. vorhandene Lücken aufgezeigt und praxisorientierte Handlungsempfehlungen zum Erreichen eines angemessenen Datenschutzniveaus gegeben.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung eines Datenschutz-Audit. Als geprüfte Datenschutz-Auditoren führen wir das Prüfsigel der Bitkom und der DGI AG.
Für wen sind Datenschutzaudits notwendig?
Ein Datenschutzaudit ist bei allen Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen sinnvoll, die personenbezogene Daten verarbeiten, denn die DSGVO gilt uneingeschränkt für alle unabhängig von deren Größe oder Branche. Sehr empfehlenswert ist ein Audit bei allen Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen, die keinen Datenschutzbeauftragten benannt haben, da hier häufig nicht das notwendige Wissen zur richtigen Beurteilung von datenschutzrelevanten Vorgängen vorhanden ist. Ein Datenschutzaudit ist darüber hinaus dringend zu empfehlen, wenn:
- Mitarbeiter- und Bewerberdaten verarbeitet werden
- Besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden (gem. Art. 9 DSGVO)
- Umfangreiche Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt
Organisatorischer Auflauf eines Datenschutz-Audits
Ein Datenschutzaudit verläuft in fünf einzelnen Stufen:
Zunächst werden Unternehmensprozessen / -bereichen identifiziert die ein hohes Risko für DSGVO-Verstöße aufweisen. Hierbei werden Eintrittswahrscheinlichkeit von Verstößen und Schutzbedarf der Daten berücksichtigt.
Anschließend wird der konkrete Betrachtungsgegenstand definiert, hierbei ist klar herauszustellen welche Prozesse, Abteilungen oder Produkte einer Auditierung unterzogen werden, sowie eine Abgrenzung von nicht auditierten Abteilungen und Prozessen. Das schafft einen ersten Überblick über involvierte Personen. In diesem Schritt sollte außerdem eine grobe Zieldefinition des Datenschutzaudits erfolgen. Die Ziele eines Audits können individuell festgelegt sein: von der Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen über die Sensibilisierung der Mitarbeiter bis zum allgemeinen Überblick über das Datenschutzniveau. Basierend auf diesen Festlegungen erfolgt die Erstellung eines groben Zeitplans für die unterschiedlichen Auditphasen. Anschließend werden die betroffenen Mitarbeiter über das Audit informiert und Gesprächspartner festgelegt.
(2) Voraudit
(3) Audit
(4) Abschlussbericht
(5) (Re-) Audit
Vorteile